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Arbeitsrecht; | Rückzahlung des Steueranteils bei tariflicher Zuwendung - Verjährung des Rückzahlungsanspruchs
Die Pflicht eines Arbeitnehmers, eine erhaltene Zuwendung gem. § 1 Abs. 5 TV-Zuwendung Arb-O ,,in voller Höhe'' zurückzuzahlen, bezieht sich auch auf die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer. Der Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung verjährt nicht wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses gem. § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB in zwei Jahren, sondern gem. § 195 BGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die kurze Verjährungsfrist scheidet aus ().