Auch bei Rechnungsberichtigung kein Erlass von
Nachforderungszinsen auf nach § 14 Abs. 2 UStG geschuldete
Umsatzsteuer
Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer
1993–1997
Leitsatz
Hat das FA - im Falle einer vom
Unternehmer für eine steuerfreie Lieferung offen in Rechnung gestellten,
aber nicht ans FA abgeführten Umsatzsteuer - diese Steuer später nach
§ 14 Abs. 2 UStG nacherhoben und Nachzahlungszinsen festgesetzt, so sind
diese Nachforderungszinsen auch dann nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu
erlassen, wenn die zugrunde liegende Rechnung berichtigt wird (kein
Erlassanspruch durch die Billigkeitsregelung im
BStBl I 1996, 370 zu Fällen, in denen die Endabrechnung die vorherigen
Abschlagszahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer nicht
berücksichtigt hat).
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 593 Nr. 9 EFG 2002 S. 177 EFG 2002 S. 177 Nr. 4 EAAAB-06896
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 05.11.2001 - 1 K 446/00
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