Vorsteuerrückforderungsnspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei Uneinbringlichkeit von Verbindlichkeiten infolge der Anordnung
der Sequestration für die Organtochter
Leitsatz
Werden Verbindlichkeiten, für die die Organträgerin bereits den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, von der Organochter
infolge der Anordnung der Sequestration für deren Unternehmen nicht mehr beglichen, entsteht der Vorsteuerrückforderungsanspruch
nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Sequestration angeordnet worden ist.
Schuldner des Rückforderungsanspruchs ist die Organträgerin.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1246 Nr. 22 EFG 2001 S. 1006 PAAAB-06888
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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 16.10.2000 - 1 K 169/99 U
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