Zufluss von gutgeschriebenen und wiederangelegten Scheinrenditen aus Schneeballsystem
An einem Schneeballsystem beteiligte Kapitalanleger als stille Gesellschafter
Kein Zufluss bei Unfähigkeit oder fehlender Bereitschaft einer Anlagegesellschaft gutgeschriebene Gewinnanteile auszuzahlen
Leitsatz
1. Stellt eine Vielzahl von Kapitalanlegern einer Anlagegesellschaft gegen hohe Gewinnbeteiligungen Kapital zur Verfügung,
mit der diese ihre Handelsgeschäfte betreibt, ohne das den Anleger Kontroll- oder Mitwirkungsrechte oder eine Beteiligung
an den stillen Reserven zusteht, so können die betreffenden Rechtsverhältnisse typische stille Gesellschaften i.S. von § 20
Abs. 1 Nr. 4 EStG darstellen.
2. Gutgeschriebene Scheinrenditen sind einem Kapitalanleger, der sich als stiller Gesellschafter an einer auf einem sog. Schneeballsystem
basierenden Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, als Kapitaleinkünfte zugeflossen, wenn er zum Zeitpunkt der Gutschrift oder
der Novation in der Lage war, die Auszahlung der Scheinrenditen ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen
Schuldners herbeizuführen. Das der Anleger zu einem späteren Zeitpunkt mit seinen Forderungen --auch mit seinen im Wege der
Novation wieder angelegten Scheinrenditen-- gegenüber der betrügerischen Anlagegesellschaft ausfällt, steht dem Zufluss nicht
entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 431 HAAAB-06882
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Online-Dokument
Finanzgericht Brandenburg, Urteil v. 03.11.2000 - 1 K 1027/98
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