1. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides 2. Berechtigtes Interesse an der Aussetzung der Vollziehung
wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an einem Gesetz
Leitsatz
Für einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn
der Antrag mit Einwänden begründet wird, die ausschließlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Grundlagenbescheides betreffen.
Bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes fordert der BFH in ständiger Rechtsprechung ein besonderes berechtigtes
Interesse an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
Fundstelle(n): OAAAB-06832
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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 29.03.1996 - II 345/94
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