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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5449/00 EFG 2003 S. 779

Gesetze: FördG § 4 Abs. 1

Ergebnisverteilung bei einer Immobilien-KG

Leitsatz

  1. Die Vereinbarung von Gesellschaftern einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung über die Verteilung des Ergebnisses ist grundsätzlich auch steuerrechtlich anzuerkennen, soweit es sich weder um eine mit einer Rückbeziehung versehene Gewinnverteilungsabrede noch um eine Rückbeziehung der Eintrittsvereinbarung handelt.

  2. Der fiktiv durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz eintretenden Wertverzehr wird in einer logischen Sekunde am Ende des Wirtschaftsjahres verwirklicht, mit der Folge, dass dieser entsprechend einer etwaigen gesellschaftsvertraglichen Regelung unabhängig davon verteilt werden kann, wann der Eintritt eines neuen Gesellschafters während des Wirtschaftsjahres erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 779
EFG 2003 S. 779 Nr. 11
VAAAB-06808

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 12.11.2002 - 5 K 5449/00

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