Inanspruchnahme des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner gem. § 69 in Verb. mit
§ 34 AO für rückständige Steuern einer insolventen GmbH
Leitsatz
Das endgültige Schicksal einer Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschuld als Haftungsgrundlage hängt - ungeachtet ihrer wirksamen
Festsetzung und Eigenständigkeit - von der Höhe der Steuerschuld nach dem Jahressteuerbescheid ab.
Die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner entfällt, wenn Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer zu Unrecht ausgewiesen wurde,
berichtigt wurden, die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs durch das Empfängerunternehmen ausgeschlossen ist und deshalb im
Jahressteuerbescheid nicht mehr an der Haftungsschuld festgehalten wird.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 354 EFG 2003 S. 354 Nr. 6 CAAAB-06794
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 30.08.2002 - 9 K 2456/00
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