Abzug von Vorsteuern, die in Bewirtungsrechnungen ausgewiesen sind, bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Die Wahl der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Verpflichtung, Aufzeichnungen,
wie sie z. B. § 4 Abs. 7 EStG fordert, zu führen.
Den Voraussetzungen dieser Vorschrift ist jedoch ausnahmsweise genügt, wenn bei einer geringen Anzahl von Bewirtungen die
wenigen Belege getrennt aufbewahrt und die entsprechenden Aufwendungen in der Einnahme-Überschussrechnung getrennt dargestellt
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 378 EFG 2003 S. 378 Nr. 6 IAAAB-06792
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 27.02.2002 - 6 K 5026/00