Versäumnis der Klagefrist, wenn rechtzeitige Zustellung der Einspruchsentscheidung auf Grund einer dem Prozeßbevollmächtigen
zuzurechnenden Vereinbarung mit der Deutschen Post AG unterbleibt
Leitsatz
Ist nach den Feststellungen des Gerichts zweifelsfrei davon auszugehen, dass die Einspruchsentscheidung an einem bestimmten
Tag hätte zugestellt werden können und dies nur auf Grund einer dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnenden Vereinbarung mit
der Deutschen Post AG unterblieben ist, so ist dies einem Zugang gleichzusetzen.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 55 Nr. 1 EFG 2003 S. 8 EFG 2003 S. 8 Nr. 1 PAAAB-06781
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.08.2002 - 1 K 1294/00
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