Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückübertragung des Eigentums an einem im ehemaligen Ostteil Berlins gelegenen Grundstück
- vorweggenommene Werbungskosten oder Anschaffungskosten?
Leitsatz
Im Zusammenhang mit der Rückübertragung eines im früheren Ostteil Berlins gelegenen Mietwohngrundstücks geleistete Zahlungen
für die Rückübertragung des Eigentums sowie für Aufwendungsersatz an die bisherigen Eigentümer stellen keine vorweggenommenen
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1517 EFG 2002 S. 1517 Nr. 23 OAAAB-06777
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.07.2002 - 9 K 9338/99
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