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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5042/00 EFG 2002 S. 1466

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 2 a Satz 3

Erbschaftsteuer: Widerruf der steuerbefreiten Übertragung von Betriebsvermögen wegen Vestoßes gegen die Behaltevorschriften des § 13 Abs. 2 a ErbStG in der Fassung vom

Leitsatz

Ein erbschaftsteuerschädlicher Verstoß gegen die Behaltevorschriften des § 13 Abs. 2 a ErbStG a. F. liegt auch vor, wenn der Erbe das geerbte Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Kinder überträgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1536 Nr. 24
EFG 2002 S. 1466
EFG 2002 S. 1466 Nr. 22
KAAAB-06774

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 04.06.2002 - 5 K 5042/00

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