Alleiniger GmbH-Gesellschafter- und Geschäftsführer: Kein Zufluß eines dienstvertraglich zu beanspruchenden Monatsgehaltes
bei tatsächlicher Nichtzahlung
Leitsatz
Gem. § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG entsteht die Lohnsteuer in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn beim Arbeitnehmer zufließt.
Der Zufluß von Arbeitslohn ist zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber wegen dessen Zahlungsschwierigkeiten
die Gehaltsforderung stundet.
Das Gehalt eines beherrschenden Gesellschafters einer GmbH gilt nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann nicht als
zugeflossen im Sinne des § 11 EStG, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gehaltsforderung infolge Zahlungsunfähigkeit
im Sinne des § 17 InsO insolvenzreif war.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1004 Nr. 16 EFG 2002 S. 1088 EFG 2002 S. 1088 Nr. 17 MAAAB-06756
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 29.04.2002 - 9 K 8168/01
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