Vorsteuerabzug für den Leerstandsbereich eines erworbenen Bürogebäudes
Leitsatz
Dem Steuerpflichtigen steht für den Leerstandsbereich eines erworbenen und zur Vermietung bestimmten Bürogebäudes der Vorsteuerabzug
zu, wenn zwar insofern weder im Streitjahr noch später eine tatsächliche Verwendung erfolgte, sich der Sachverhalt jedoch
nach Überzeugung des Gerichts so darstellt, dass der Steuerpflichtige bei Erwerb des Bürogebäudes und während des Streitjahres
eine Verwendung zur steuerpflichtigen Vermietung unter Optionsausübung ernsthaft beabsichtigte, was nach der neueren Rechtsprechung
des EuGH und des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, zur Bejahung des Rechts auf Sofortabzug von Vorsteuern im
Besteuerungszeitraum der Investitionsmaßnahme ausreicht.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 525 Nr. 8 EFG 2002 S. 294 EFG 2002 S. 294 Nr. 5 FAAAB-06728
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 06.11.2001 - 7 K 7115/98
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