Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige
im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat
Leitsatz
Ist bei einer mit internationalem Haftbefehl gesuchten Person, deren steuerliche Interessen durch einen Abwesenheitspfleger
wahrgenommen werden, nicht geklärt, ob die Person im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, so
entspricht es der Sicherungsfunktion des § 43 EStG, in diesen Zweifelsfällen den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-06709
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Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Urteil v. 08.06.2001 - 3 K 3226/00
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