Einkünfte eines häuslichen Pflegedienstes gewerblich?
Leitsatz
Ein eigenverantwortliches Tätigwerden einer Pflegedienstbetreiberin im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG kann nur dann
angenommen werden, wenn die Pflegedienstbetreiberin aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle
maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nimmt. Davon kann jedenfalls dann
nicht ausgegangen werden, wenn die Unternehmerin rechnerisch nur ca. 7 v. H. ihrer Patienten behandeln oder deren Behandlung
intensiv überwachen konnte.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 833 VAAAB-06685
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.01.2001 - 7 K 7309/00