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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7309/00 EFG 2001 S. 833

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, GewStG § 2 Nr. 1

Einkünfte eines häuslichen Pflegedienstes gewerblich?

Leitsatz

Ein eigenverantwortliches Tätigwerden einer Pflegedienstbetreiberin im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG kann nur dann angenommen werden, wenn die Pflegedienstbetreiberin aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nimmt. Davon kann jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn die Unternehmerin rechnerisch nur ca. 7 v. H. ihrer Patienten behandeln oder deren Behandlung intensiv überwachen konnte.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 833
VAAAB-06685

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.01.2001 - 7 K 7309/00

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