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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 5173/99 EFG 2001 S. 805

Gesetze: AO § 164 Abs. 1, AO § 164 Abs. 2, DMBilG § 11 Abs. 1, DMBilG § 36 Abs. 3, DMBilG § 50 Abs. 2

1. Änderung nach § 164 Abs. 2 AO2. Bilanzierung von Beteiligungen in der DM-Eröffnungsbilanz

Leitsatz

1. Der Steuerpflichtige kann nicht fristgebundene Bewertungswahlrechte ändern, solange bereits ergangene Steuerbescheide noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.

2. Ein unzulässiger Wertansatz in der DM-Eröffnungsbilanz hindert den Steuerpflichtigen nicht daran, im Rahmen einer Berichtigung seiner Eröffnungsbilanz einen der beiden zulässigen Bilanzansätze (Verkehrswert oder anteiliger Eigenkapitalwert) für seine Beteiligungen anzusetzen.

3. Die Berichtigung von Beteiligungswerten nach § 36 DMBilG führt nach § 50 Abs. 3 DMBilG zu einer Berichtigung der steuerlichen Eröffnungsbilanz und etwaiger Folgebilanzen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 805
LAAAB-06684

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 19.02.2001 - 8 K 5173/99

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