Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten um die sog. zumutbare Eigenbelastung gem. § 33c
Abs. 1 EStG
Leitsatz
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 33c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz Einkommensteuergesetz
- EStG - in der ab (Jahressteuergesetz 1997 vom , Bundesgesetzblatt - BGBl - I S. 2049) und
bis (Gesetz vom , BGBl I S. 2552) geltenden Fassung verfassungswidrig und daher nichtig
ist, soweit es darin heißt: ”... jedoch nur soweit sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG übersteigen.”
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 12 Nr. 1 EFG 2001 S. 72 FR 2000 S. 1352 Nr. 24 YAAAB-06658
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