Auch nach grundlegendem Umbau einer mit einem Wohnrecht
zugunsten des Hofübergebers belasteten Altenteilerwohnung keine
„Eigennutzung” des Hofübernehmers
Leitsatz
1. Das nach einem
Hofübergabevertrag ausschließlich den Übergebern zustehende
Wohnrecht an einer Dachgeschosswohnung erlischt auch nicht dadurch, dass der
Übernehmer einen grundlegenden An- und Umbau an dem Gebäude vornimmt,
bei dem das Dachgeschoss fast völlig abgetragen, um ein Zimmer sowie ein
Bad erweitert und von der Raumaufteilung her verändert wird; dies gilt
jedenfalls dann, wenn der Übernehmer - wie im Streitfall durch Bezugnahme
auf die §§ 11,12 des Baden-Württembergischen
Ausführungsgesetzes zum BGB geregelt - die Wohnung in bewohnbarem Zustand
erhalten und bei Unbrauchbarwerden wieder herstellen muss.
2. Auch wenn der Übernehmer die
umgebaute Wohnung anschließend zusammen mit den Übergebern bewohnt,
nutzt er sie nicht aus eigenem Recht, mit der Folge, dass ihm die
Abzugsbeträge nach § 10e Abs.1 und 6 EStG nicht zustehen.
Fundstelle(n): ZAAAB-06623
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg v. 09.03.2001 - 9 K 555/98
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