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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 513/98 EFG 2002 S. 1003

Gesetze: UStDV § 46 S. 2, AO 1977 § 131 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 5

Anforderungen an das FA bei der Entscheidung über den Widerruf einer Dauerfristverlängerung

Widerruf der Dauerfristverlängerung bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldungen 1998

Leitsatz

1. Das FA hat kein Ermessen, sondern muss eine zuvor gewährte Dauerfristverlängerung widerrufen, wenn der „Steueranspruch gefährdet erscheint”. Es muss betriebswirtschaftliche Auswertungen und Prognosen über die künftige Entwicklung des Unternehmens nicht bei seiner Entscheidung über den Widerruf berücksichtigen.

2. Der Steueranspruch erscheint gefährdet, wenn die konkrete Möglichkeit eines Steuerausfalls nicht von der Hand zu weisen ist. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen in den letzten beiden Jahren insgesamt über 527000 DM Verlust erwirtschaftet hat, die Umsatz- und Lohnsteuerrückstände von rd. 100000 DM auf 140000 DM angewachsen sind und auch eine zur Verringerung der Rückstände vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1003
EFG 2002 S. 1003 Nr. 15
PAAAB-06622

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 25.03.2002 - 9 K 513/98

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