Entstehung und Abtretung von Erstattungszinsen nach § 233a AO 1977
Leitsatz
1. Erstattungszinsen nach § 233a AO 1977 entstehen nicht schon bei Beginn des Zinslaufs --im Regelfall: 15 Monate nach Ablauf
des Jahres der Entstehung der zu verzinsenden Steuer--, sondern erst mit dem Wirksamwerden der der Verzinsung zugrunde liegenden
Steuerfestsetzung, d.h. mit der Bekanntgabe des Bescheids, in dem die Steuer und dementsprechend auch die Zinsen festgesetzt
werden. Daran hat auch die Änderung der Vorschrift durch das JStG 1997 (BStBl I 1996, 1523) nichts geändert.
2. Eine vor der Entstehung der Erstattungszinsen beim FA eingegangene Abtretungsanzeige ist hinsichtlich der Erstattungszinsen
unwirksam.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2001 S. 841 Nr. 16 DStRE 2001 S. 834 Nr. 15 EFG 2001 S. 249 WAAAB-06611
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