Ermittlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung nach der 1 %
Regelung, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird
Leitsatz
Der private Nutzungsanteil eines
Kraftfahrzeugs eines Fliesenlegermeisters, das nicht in einem solchem
Maße unumkehrbar in seinem Charakter verändert ist, dass eine
private Nutzung ausgeschlossen wäre, ist nach der 1 %-Regelung des
§ 6 Abs. 1 Nr. 4
Satz 2 EStG 1996 zu ermitteln, wenn der Umfang der
tatsächlichen privaten Nutzung nicht durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen
wird. Auf die subjektive Einschätzung des Stpfl., mit dem Fahrzeug keine
Privatfahrten machen zu können, kommt es nicht an.
Fundstelle(n): HAAAB-06603
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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 26.01.2001 - 9 K 283/97
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