Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im Falle der Konkurseröffnung; Bürgschaftsinanspruchnahme
des Geschäftsführers einer GmbH als Werbungskosten
Leitsatz
1. Die Entstehung eines Auflösungsverlustes setzt voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG
nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen
des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen anfallen. Bei der Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Konkursverfahrens
lässt sich die Feststellung, dass eine Austeilung von Restvermögen ausgeschlossen werden kann, regelmäßig noch nicht treffen.
Der Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust ist daher grundsätzlich erst realisiert, wenn der Konkursverwalter die einzelnen
Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens oder das Unternehmen im Ganzen veräußert und mit dem letzten Geschäftsvorfall
die Grundlage für die Schlussverteilung geschaffen hat.
2. Bei Bürgschaftsinanspruchnahme eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH kann von einer durch das Arbeitsverhältnis
veranlassten Stützungsmaßnahme nur ausgegangen werden, wenn besondere Umstände dafür sprechen.
Fundstelle(n): JAAAB-06582
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 18.06.2001 - 9 K 190/98
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