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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 9 K 145/99

Gesetze: AO 1977 § 284 Abs 1, AO 1977 § 284 Abs 3

Anfechtbarkeit eines wiederholenden Verwaltungsaktes; Terminverschiebung für die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Eine Verfügung, die lediglich einen neuen Termin zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses nach § 284 Abs. 1 AO 1977 und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 Abs. 3 AO 1977 bestimmt und welche allenfalls die inzwischen bestandskräftige hoheitliche Anordnung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der Versicherung an Eides statt wiederholt, ist mangels eigenständiger Regelung nicht selbständig anfechtbar.

Fundstelle(n):
IAAAB-06578

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 21.02.2000 - 9 K 145/99

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