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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 116/99

Gesetze: AO 1977 § 227EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 a.F. EStG § 11AO 1977 § 233a

Kein Erlass von als Sonderausgaben abzugsfähiger nachgezahlter Kirchensteuer bzw. von Nachzahlungszinsen i.S. d. § 233a AO 1977 wegen fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung

Leitsatz

Der Umstand, dass die Nachzahlung von Kirchensteuer für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum wie auch Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer gemäß § 233a AO 1977 erst im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden können - § 10 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG i.d.F. vor dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - und sich so wegen fehlender Einkünfte nicht oder nur zum geringen Teil einkommensteuermindernd auswirken, ist systembedingt und rechtfertigt ebenso keinen Erlass von Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit, wie die durch die Änderung von Einkommensteuerbescheiden verschiedener Jahre in einem Jahr auftretende Zusammenballung von Sonderausgaben in einem Kalenderjahr.

Fundstelle(n):
UAAAB-06574

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2001 - 9 K 116/99

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