Kein Erlass von als Sonderausgaben abzugsfähiger
nachgezahlter Kirchensteuer bzw. von Nachzahlungszinsen i.S. d. § 233a AO
1977 wegen fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung
Leitsatz
Der Umstand, dass die Nachzahlung von
Kirchensteuer für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum wie auch
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer gemäß § 233a AO 1977
erst im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden können -
§ 10 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG i.d.F. vor dem Steuerentlastungsgesetz
1999/2000/2002 - und sich so wegen fehlender Einkünfte nicht oder nur zum
geringen Teil einkommensteuermindernd auswirken, ist systembedingt und
rechtfertigt ebenso keinen Erlass von Einkommensteuer wegen sachlicher
Unbilligkeit, wie die durch die Änderung von Einkommensteuerbescheiden
verschiedener Jahre in einem Jahr auftretende Zusammenballung von
Sonderausgaben in einem Kalenderjahr.
Fundstelle(n): UAAAB-06574
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2001 - 9 K 116/99
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