Ausschluss von im Organkreis abgeführten Gewinnen von der
Tarifbegünstigung des
§ 32c EStG in den
Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000
Aussetzung der
Vollziehung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass der Gesetzgeber nicht aus Verfassungsgründen verpflichtet war, im
Organkreis abgeführte Gewinne in den Veranlagungszeiträumen 1999 und
2000 entweder nach der für den Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung
des
§ 32c EStG oder
rückwirkend nach
§ 35 EStG i.d.F.
des StSenkG zu begünstigen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 629 EFG 2003 S. 629 Nr. 9 QAAAB-06571
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 16.01.2003 - 8 V 20/02
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