Schuldhafte Fristversäumung eines Anwalts wegen unterlassener sofortiger schriftlicher Anfrage beim Mandanten nach Übersendung
offensichtlich unvollständiger Unterlagen
Leitsatz
Hat eine wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung ihres Manns aufgeregte und deswegen zur klaren Sachverhaltsschilderung
unfähige Steuerpflichtige telefonisch einen Rechtsanwalt wegen der steuerlichen Behandlung von Grundstücksgeschäften beauftragt
und ihm zunächst Unterlagen ohne Steuerbescheide und -nach telefonischer Rückfrage- irrtümlich einen schon zwei Jahre bestandskräftigen
Grunderwerbsteuerbescheid anstelle des gerade ergangenen Einkommensteuerbescheids zugeleitet, so verletzt der Rechtsanwalt
seine Aufklärungspflicht, wenn er über Wochen -vergeblich- telefonisch versucht, mit der Mandantin zu seiner weiteren Information
Kontakt aufzunehmen, statt sich sofort schriftlich an die Mandantin zu wenden. Bei dieser Sachlage musste es sich ihm aufdrängen,
dass möglicherweise ein anderer Steuerbescheid zu beurteilen war, mit der Folge, dass er die Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid
schuldhaft versäumt hat und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt.
Fundstelle(n): ZAAAB-06568
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 13.01.2000 - 8 K 369/97
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