Vorgehen der Finanzverwaltung bei der Kfz-Steuer-Neufestsetzung nach Steuersatz-Erhöhung verfassungskonform; Kfz-Steuererhöhung
für nicht schadstoffarme Kfz verfassungsgemäß
Leitsatz
Die Praxis der Finanzverwaltung, mit der Kraftfahrzeugsteuer-Nachforderung infolge einer Erhöhung der Steuersätze während
des Entrichtungszeitraums bis zum Beginn des nächsten Entrichtungszeitraums zu warten und die Nachforderung dann zusammen
mit der Kfz-Steuer für den neu beginnenden Entrichtungszeitraum in einem Bescheid festzusetzen, ist aus verfassungsrechtlicher
Sicht nicht zu beanstanden; sie verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, ist nicht willkürlich und verletzt auch nicht
die Informationspflicht der Finanzbehörde.
2. Die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz
(KraftStÄndG) 1997 und eine entsprechende Neufestsetzung der erhöhten Steuer sind verfassungsgemäß.
Fundstelle(n): LAAAB-06564
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.11.1999 - 8 K 306/98
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