Ob einem Mietvertrag zwischen nahen
Angehörigen die steuerliche Anerkennung zu versagen ist, weil die Wohnung
tatsächlich nur für besuchsweise Aufenthalte genutzt worden ist,
hängt von der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten ab. Besondere
Bedeutung kommt dabei z. B. der Motivation, den näheren Umständen der
Aufenthalte am Hauptwohnsitz und im Haus der Angehörigen, der
Ausgestaltung der Verhältnisse und dem Verhältnis der Aufenthalte am
Hauptwohnsitz und am Ort der Angehörigen zu (vgl. ). Im Streitfall wurde
die Vermietung einer Einliegerwohnung durch Eheleute an ihre
Eltern/Schwiegereltern steuerlich nicht anerkannt, weil diese nur 34 km vom
Mietobjekt entfernt ein eigenes Haus mit Hauptwohnsitz bewohnt haben, sich in
der Einliegerwohnung nicht häufig und auch nicht gelegentlich über
einen längeren Zeitraum aufgehalten haben und die getroffene
Nebenkostenabrede unzureichend und zwischen Fremden unüblich war.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 692 EFG 2003 S. 692 Nr. 10 OAAAB-06550
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.12.2002 - 7 K 186/01
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