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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 175/99 EFG 2003 S. 883

Gesetze: EStG § 40b Abs. 1 S. 1LStR 1990/1993 Abschn. 129 Abs. 3 S. 6 LStR 1996Abschn. 129 Abs. 3a S. 4 LStR 2002 R 129 Abs. 2 S. 5

Zulässigkeit der pauschalen Lohnversteuerung von Beiträgen an eine Direktversicherung mit einer Laufzeit von unter fünf Jahren

Lohnsteuerhaftung 1991, 1992 und 1994

Leitsatz

1. Die Beiträge für als Kapitallebensversicherungen ausgestaltete Direktversicherungen der Arbeitnehmer können auch dann nach pauschal besteuert werden, wenn die von der Finanzverwaltung geforderte Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht erfüllt ist.

2. Bei Lebensversicherungen, die als Kapitallebensversicherungen gegen Einmalbetrag ausgestaltet sind, bedarf es sorgfältiger Prüfung, ob es sich um bloße, nicht nach § 40b EStG durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung der Beiträge des Arbeitgebers begünstigte Kapitalansammlungsverträge oder um echte Lebensversicherungsverträge handelt, denen ein typisches Todesfallrisiko innewohnt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 883
RAAAB-06549

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.12.2002 - 7 K 175/99

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