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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss v. - 6 V 71/01 EFG 2002 S. 684

Gesetze: EStG 1999 § 34 Abs. 1 S 2EStG 1999 § 34 Abs. 2 Nr. 1EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2EStG 2001 § 34 Abs. 3 S 1EStG 2001 § 52 Abs. 47 StEntlG 1999/2000/2002 Art. 1 Nr. 36 GGArt. 20 Abs. 3 GGArt. 3 Abs. 1 GGArt. 14 Abs. 1 GGArt. 12 Abs. 1 GGArt. 20 Abs. 3 FGO§ 69 Abs. 3 S 1 FGO § 69 Abs. 2 S 2

Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Anwendung der Fünftelregelung auf Veräußerungsgewinne i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG: Es bestehen weder schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftelregelung (1/5-Regelung) des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 noch wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Übergangsregelung für in den Jahren 1999 und 2000 erzielte Veräußerungsgewinne i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG zwingend geboten gewesen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 684
NAAAB-06546

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 25.02.2002 - 6 V 71/01

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