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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 6 K 475/98

Gesetze: AO 1977 § 159 Abs 2, AO 1977 § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b, AO 1977 § 90 Abs 2, AO 1977 § 162, BewG § 114 Abs 1, VStG § 4 Abs 1

Zurechnung eines ausländischen Bankguthabens zum Gesamtvermögen

Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts zum Nachweis einer treuhänderischen Verwaltung ausländischer Guthaben

Leitsatz

1. Zurechnung eines ausländischen Bankguthabens zum Gesamtvermögen i.S. des § 4 Abs. 1 VStG i.V.m. § 114 Abs. 1 BewG: Behauptet der Inhaber von Konten und Wertpapiergutschriftendepots in der Schweiz, ein Rechtsanwalt, diese nur treuhänderisch zu verwalten, kann er sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht i.S. des § 159 Abs. 2 i.V.m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO 1977 nur berufen, wenn feststeht, dass es sich tatsächlich um fremde Gelder handelt.

2. Ausführungen zur Schätzung der Höhe eines schweizerischen Bankguthabens unter Zugrundelegung der Zinsen des statistischen Teils der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
YAAAB-06538

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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 05.04.2001 - 6 K 475/98

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