Abzugsfähigkeit der Schulden einer Personengesellschaft aus
der im Ergebnisabführungsvertrag mit einem verbundenen Unternehmen
eingegangenen Verlustübernahmeverpflichtung bei Steuerbefreiung der
Beteiligung nach
§ 136 BewG i.d.F.
vordem
Einheitswert des Betriebsvermögens auf
und
Leitsatz
Hat eine inländische
Personengesellschaft Verbindlichkeiten gegenüber einem verbundenen
Unternehmen aus der im Gewinnabführungsvertrag versprochenen
Verlustübernahme, sind diese bei der Ermittlung des Einheitswerts des
Betriebsvermögens als Schulden i. S. des
§ 103 BewG auch
dann zu berücksichtigen, wenn der Ansatz des verbundenen Unternehmens als
Vermögenswert unterbleibt, weil dieser nach § 136 Nr. 3 Buchst. b
i.V.m. Nr. 4 Buchst. c
BewG in der bis zum geltenden
Fassung steuerbefreit ist. Die Schulden stehen in unmittelbaren
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ergebnisabführungsvertrag; der
Zusammenhang mit der nicht zum Betriebsvermögen gehörenden
Beteiligung ist nur mittelbar.
Fundstelle(n): UAAAB-06535
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 12.09.2002 - 6 K 41/99
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