Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG i.d.F. v. durch Übernahme von 60 v.H. des
Stammkapitals einer verbundenen GmbH bei deren Kapitalerhöhung
Leitsatz
1. Bringt die mit einer verlustbringenden Körperschaft annähernd personenidentische KG für die Übernahme von 60 v.H.
des Stammkapitals bei der Kapitalerhöhung der Körperschaft einen Teilbetrieb ein, was zur Änderung des bisherigen Unternehmensgegenstandes
führt, ist eine wirtschaftliche Identität i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 i.d.F. vom nicht mehr gegeben.
2. Übertragende und verschmelzende Umwandlungen innerhalb eines Konzerns können dem Verlustabzug auch dann entgegenstehen,
wenn sich die Machtverhältnisse der dahinter stehenden Personen nicht ändern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 962 Nr. 15 EFG 2002 S. 863 EFG 2002 S. 863 Nr. 13 QAAAB-06532
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 26.07.2001 - 6 K 358/00
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