Bedingter Verzicht des Gesellschafters auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens gegenüber der überschuldeten GmbH
Leitsatz
Verzichtet ein Gesellchafter nach dem unter der Bedingung auf seine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen
gegenüber der überschuldeten und kreditunwürdigen GmbH, dass die Forderung wieder auflebt, sobald die GmbH ein positives Eigenkapital
erwirtschaftet hat, so entsteht durch die Auflösung der Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH ein außerordentlicher Ertrag,
der nicht durch eine entsprechende Einlage des Forderungsverzichts neutralisiert werden kann, da der Teilwert der eingelegten
Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einlagehandlung Null DM beträgt.
Fundstelle(n): GAAAB-06531
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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 20.07.2000 - 6 K 326/99
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