Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von
Entschädigungszahlungen
Bindung des Veranlagungs-FA an
Lohnsteuerauskünfte des Betriebsstätten-FA
Einkommensteuer 1993
Leitsatz
1. Leistet der Arbeitgeber nach der Auflösung eines
Arbeitsverhältnisses neben einer Abfindung zusätzliche Zahlungen,
stehen diese der ermäßigten Besteuerung der Abfindungszahlung nicht
entgegen, wenn sie erkennbar nicht als Abfindung gezahlt werden, sondern als
Entgelt für eine neue Tätigkeit oder als Zahlungen auf Ansprüche
aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Dies gilt ebenso, wenn die Zahlungen
steuerbefreit sind oder beim ausscheidenden Arbeitnehmer zu keiner
Einkommensteuer führen.
2. Weiterhin gewährte geldwerte Vorteile aus dem bisherigen
Arbeitsverhältnis beeinträchtigen –anders als im
Auflösungsvertrag erstmals eingeräumte Vorteile– die
Steuerbegünstigung einer daneben gezahlten Entschädigung nicht.
3. Gewährt der Arbeitgeber einem Vorstandsmitglied für die
Auflösung des Arbeitsverhältnisses neben der Zahlung eines einmaligen
Abfindungsbetrages geldwerte Zuwendungen in Form einer kostenlosen
Kfz-Überlassung und der Übernahme von Versicherungsbeiträgen,
fehlt es an der zur ermäßigten Besteuerung der Einkünfte
nötigen Zusammenballung der Einkünfte.
4. Die Lohnsteuerauskunft des für den Arbeitgeber
zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes bindet das für den
Arbeitnehmer zuständige Veranlagungsfinanzamt nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 402 EFG 2002 S. 402 Nr. 7 BAAAB-06524
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2001 - 6 K 233/98
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