Rückwirkende Neuregelung von § 233a Abs.1 AO 1977 durch das JStG 1997 verfassungsrechtlich unbedenklich
Leitsatz
1. Die -auf alle am anhängigen Verfahren anzuwendende und damit auch rückwirkende- Neufassung der Verzinsungsregelung
in § 233a Abs.1 AO 1977 durch das Jahressteuergesetz 1997 ist unter dem Gesichtspunkt des Rückwirkungsverbots verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden.
2. Das Vertrauen des Bürgers auf die Verlässlichkeit des Rechts ist dann nicht schutzwürdig -und der Gesetzgeber darf dann
die Rechtslage rückwirkend klären-, wenn die Rechtslage unklar und verworren ist.
Fundstelle(n): HAAAB-06522
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 12.10.2000 - 6 K 218/97
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