Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 115/99 EFG 2002 S. 907
Ermittlung der Emissionsrendite bei niedrig verzinslichen
Optionsanleihen (Streitjahr 1996)
Leitsatz
1. Einnahmen aus der
(Weiter-)Veräußerung einer niedrig verzinslichen Optionsanleihe sind
als abgezinste Schuldverschreibung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a
EStG zu versteuern, weil der vom Ersterwerber zu zahlende einheitliche
Ausgabepreis zwar dem Nennwert der Anleihe entspricht, der tatsächliche
Ausgabepreis jedoch niedriger als der Nennwert der Anleihe ist, da dieser ein
verdecktes Aufgeld für das Optionsrecht enthält (sog.
Pari-Emission).
2. Die Emissionsrendite einer Optionsanleihe ermittelt sich durch
Gegenüberstellung des Wertverhältnisses zwischen Optionsschein und
Anleihe am Tag der Emission. Vom Erwerbspreis der Optionsanleihe ist der auf
das Optionsrecht entfallende Anteil abzuziehen, denn neben der (niedrigen
Verzinsung) der Anleihe ist der Wert des Optionsrechts als Naturalzins
(Zinsersatz i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 20 Abs. 2 Nr. 1
EStG) zu erfassen. Da nach den regelmäßigen Anleihebedingungen das
Optionsrecht dem Zeichner als Gegenleistung für dessen Verzicht auf eine
marktübliche Nominalverzinsung gewährt wird, ist es mit dem
kapitalisierten Betrag des der Gesellschaft eingeräumten Zinsvorteils zu
bewerten. Wertveränderungen im Bestand eines Altaktionärs oder der
Preis des Bezugsrechts zum Erwerb der Optionsanleihe sind nicht zu
berücksichtigen.
3. Zur Ermittlung der vom Nichtersterwerber von Optionsanleihen ex
Optionsschein bei deren Einlösung erzielten
Kapitaleinkünfte.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 872 Nr. 14 EFG 2002 S. 907 EFG 2002 S. 907 Nr. 14 TAAAB-06505
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 13.12.2001 - 6 K 115/99
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