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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 64/98

Gesetze: AO 1977 § 129, AO 1977 § 164 Abs. 1, AO 1977 § 164 Abs. 2, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 171 Abs. 2, AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1

Berichtigung nach § 129 AO bei Übersehen eines Grundlagenbescheids

Einkommensteuer 1991

Leitsatz

Hatte das FA bei der Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheids innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist einen nach § 164 Abs. 2 AO geänderten Steuerbescheid erlassen und dabei übersehen, Beteiligungseinkünfte entsprechend einem ihm vorliegenden geänderten Grundlagenbescheid anzusetzen, kann der geänderte Einkommensteuerbescheid innerhalb der Jahresfrist des § 171 Abs. 2 AO insoweit nach § 129 AO auch dann berichtigt werden, wenn bei Erlass des Änderungsbescheids die Jahresfrist des § 171 Abs. 10 AO bereits abgelaufen war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 219 Nr. 4
CAAAB-06499

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 31.03.1999 - 5 K 64/98

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