Einstufungskriterien zur Einteilung der Betriebe für
Betriebsprüfungen nicht verfassungswidrig)
Anordnung einer
Außenprüfung
Leitsatz
Die Einteilung der Betriebe zur
Durchführung von Betriebsprüfungen in unterschiedliche
Größenklassen (G, M, K, KSt), die damit verbundene
größere Prüfungshäufigkeit bei Großbetrieben
(Anschlussprüfungen) sowie die Geltung unterschiedlicher
Einstufungskriterien z. B. für landwirtschaftliche und gewerbliche
Betriebe sind nicht rechtswidrig und auch von Verfassungs wegen nicht zu
beanstanden.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 868 ZAAAB-06461
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2000 - 4 K 344/00
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