Kindergeldanspruch der Großeltern bei Haushaltsaufnahme
des Kindes entgegen dem Willen der sorgeberechtigten Mutter
Kindergeld
Leitsatz
1. Nehmen die Großeltern ein
minderjähriges Kind, das freiwillig den Haushalt der sorgeberechtigten
Mutter verlassen hat, entgegen deren Willen in ihren Haushalt auf und
verweigern die Herausgabe des Kindes, obwohl sie dazu nach dem Erlass einer
einstweiligen Anordnung gerichtlich aufgefordert wurden, steht ihnen gleichwohl
das Kindergeld zu.
2. Weil die Mutter im
Hauptsacheverfahren auf die Herausgabe des Kindes verzichtete, blieb offen,
wann eine dem Kindergeldanspruch entgegenstehende rechtswidrige
Kindesentziehung vorliegt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 787 EFG 2003 S. 787 Nr. 11 IAAAB-06458
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.01.2003 - 4 K 239/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.