Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid für die Nutzungswertbesteuerung
Leitsatz
Als Grundlagenbescheid für die Besteuerung des Nutzungswerts gemäß § 21a EStG schließt der Einheitswertbescheid mit seiner
Artfeststellung als Einfamilienhaus --negativ-- auch die Besteuerung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG a.F.
aus. Der Einheitswert ist auch insoweit Grundlagenbescheid. Dies galt auch, wenn während der Geltungsdauer der sog. großen
Übergangsregelung des § 52 Abs. 2 Satz 2 EStG ein als Mietwohngrundstück bewertetes Objekt in Eigentumswohnungen aufgeteilt
wird, der Eigentümer eine Wohnung als selbstgenutzte Wohnung behalten hat und das FA diese im Wege der Nachfeststellung als
Einfamilienhaus (Wohnungseigentum - Teileigentum) bewertet hat.
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