Rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer inländischen Basisgesellschaft; Körperschaftssteuersubjektfähigkeit einer
Basisgesellschaft
Leitsatz
1. Besteht eine inländische Basisgesellschaft einer ausländischen Obergesellschaft allein, um mit den ihr von dieser zur
Verfügung gestellten Mitteln und auf deren Risiko die Beteiligung an einer inländischen AG zu erwerben, ohne das wirtschaftliche
oder sonst beachtliche Gründe für die Zwischenschaltung der Basisgesellschaft ersichtlich sind, sondern die lediglich
dem Zweck dient, bei der Obergesellschaft das Entstehen positiver inländischer Einkünfte zu vermeiden und ihr zugleich
Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben zu verschaffen, ist die gewählte Gestaltung rechtsmissbräuchlich.
2. Eine wirksam in der Rechtsform einer GmbH gegründete inländische Basisgesellschaft (Briefkasten-, Domizil- oder
Sitzgesellschaften ohne eigene wirtschaftliche Funktion) ist ein unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt i.S.
des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.
Fundstelle(n): KAAAB-06414
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 13.04.2000 - 3 K 235/97
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