Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Minderheitsbeteiligung
Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen
Leitsatz
1. Die gesetzliche Pflicht einer GmbH zur Zahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer
hängt davon ab, ob dieser als nichtselbständiger Beschäftigter rechtlich - zumindst dem Grunde nach - der Sozialversicherungspflicht
unterlegen hat. Für die Entscheidung dieser Frage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von tatsächlich gezahlten
Zuschüssen ist eine Entscheidung der zuständigen Sozialversicherungsträger oder der sogenannten Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge
nicht bindend. Vielmehr handelt es sich um eine außersteuerliche Vorfrage, die von der Finanzbehörde und vom Gericht "inzident"
zu entscheiden ist.
2. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH kann auch im Falle einer Minderheitsbeteiligung als kein nichtselbständiger
Arbeitnehmer im Sinne von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anzusehen sein.
3. Zahlt eine GmbH ihrem nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer ohne ausdrückliche Regelung im
Dienstvertrag regelmäßig einen Zuschuss zur Krankenversicherung, kann ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des ersten Jahresabschlusses
durch die Gesellschafter, in welchem diese Zahlungen erfolgswirksam zu Lasten der GmbH ausgewiesen sind, schlüssig eine Zustimmung
zu der Zahlung der Zuschüsse zur Krankenversicherung und damit eine entsprechende Änderung des Anstellungsvertrages angenommen
werden.
Fundstelle(n): WAAAB-06410
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 01.02.2001 - 3 K 220/96
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