Bewertungsrechtliche Zurechnung eines vom Pächter errichteten Gebäudes bei jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit des Pachtvertrags
und Ausgleichsanspruchs des Pächters
Zusammenfassung mehrerer verpachteter Flurnummern zu einer wirtschaftlichen Einheit
Leitsatz
1. Hat eine Kommanditgesellschaft von einer Kommanditistin ein Grundstück gepachtet und darauf mit Genehmigung der Verpächterin
im eigenen Namen und auf eigene Kosten eine fest mit dem Boden verbundene Lagerhalle errichtet, ist sie im Rahmen
der Einheitsbewertung gleichwohl nicht wirtschaftliche Eigentümerin der Lagerhalle (als Gebäude auf fremdem Grund
und Boden), wenn der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Pachtvertrag von beiden Vertragsparteien jährlich gekündigt werden
kann und eine Auslegung des widersprüchlichen Pachtvertrags ergibt, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die
Verpächterin zur Übernahme der Lagerhalle am Ende des Pachtvertrags berechtigt sein soll, in diesem Fall aber der
Pächterin ein Ausgleichsanspruchs hinsichtlich der Lagerhalle nach §§ 951, 812 BGB zustehen soll. Ein wirtschaftliches
Eigentum der KG an der Lagerhalle kann weder aus der späteren langjährigen Durchführung des Pachtverhältnisses (ohne
Kündigung) hergeleitet werden noch aus der vom FA nicht beanstandeten ertragsteuerlichen Aktivierung und Abschreibung
der Herstellungskosten der Lagerhalle bei der KG.
2. Zur Bewertung mehrerer nebeneinander liegender, grundbuchrechtlich selbständiger, einem Eigentümer gehörender Flurnummern
als eine wirtschaftliche Einheit bei Verpachtung an denselben Pächter und einheitlicher Nutzung in dessen Gewerbebetrieb.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-06401
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 01.02.2001 - 3 K 188/97
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