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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 164/95

Auftritt einer Musikkapelle in einem Tanzlokal als künstlerische Darbietung; Steuerfreiheit für Nachtarbeitszuschläge

Leitsatz

1. Die an die beschränkt steuerpflichtigen Mitglieder ausländischer Musikkapellen gezahlten Vergütungen unterliegen dem Steuerabzug nach § 50a Abs.4 EStG, wenn die Musiker in einem Tanzlokal mit anspruchsvollerem Publikum auf gehobenem Niveau Tanzmusik in einer geweils individuellen Weise und mit einer gewissen herausgehobenen Gestaltungshöhe "live" dargeboten haben und dadurch die Kriterien "künstlerischer" Tätigkeit erfüllt sind. Das Nachspielen sehr bekannter Musikstücke aus dem Unterhaltungsbereich steht der Einstufung als Künstler nicht entgegen

2. Die pauschale Regelung, ein bestimmer Prozentsatz der "Bruttogage" sei "als Entschädigung für Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit anzusehen", genügt den Anforderungen an die gesonderte Festlegung eines Grundlohns sowie der Zuschläge in § 3b EStG nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAB-06396

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.11.1999 - 3 K 164/95

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