Auftritt einer Musikkapelle in einem Tanzlokal als
künstlerische Darbietung; Steuerfreiheit für
Nachtarbeitszuschläge
Leitsatz
1. Die an die beschränkt steuerpflichtigen Mitglieder
ausländischer Musikkapellen gezahlten Vergütungen unterliegen dem
Steuerabzug nach § 50a Abs.4 EStG, wenn die Musiker in einem Tanzlokal mit
anspruchsvollerem Publikum auf gehobenem Niveau Tanzmusik in einer geweils
individuellen Weise und mit einer gewissen herausgehobenen Gestaltungshöhe
"live" dargeboten haben und dadurch die Kriterien "künstlerischer"
Tätigkeit erfüllt sind. Das Nachspielen sehr bekannter
Musikstücke aus dem Unterhaltungsbereich steht der Einstufung als
Künstler nicht entgegen
2. Die pauschale Regelung, ein bestimmer Prozentsatz der "Bruttogage"
sei "als Entschädigung für Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit
anzusehen", genügt den Anforderungen an die gesonderte Festlegung eines
Grundlohns sowie der Zuschläge in § 3b EStG
nicht.
Tatbestand
Fundstelle(n): QAAAB-06396
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.11.1999 - 3 K 164/95
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.