Betriebliche Veranlassung einer zum 50. Geburtstag des
Geschäftsführers veranstalteten Betriebsfeier
Körperschaftsteuer 19..
Leitsatz
Aufwendungen, die in Zusammenhang mit
einer anlässlich des 50. Geburtstages des Vorsitzenden der
Geschäftsführung durchgeführten Veranstaltung entstehen,
können als Betriebsausgaben abgezogen werden und sind somit nicht durch
das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, so dass keine verdeckte
Gewinnausschüttung zugrunde zu legen ist, wenn diese im wesentlichen so
abläuft wie die sonst üblichen Betriebsfeste, zu denen sämtliche
der rd. 2500 Betriebsangehörigen jährlich eingeladen werden.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 478 Nr. 8 EFG 2003 S. 50 EFG 2003 S. 50 Nr. 1 KÖSDI 2003 S. 13595 Nr. 2 KÖSDI 2003 S. 13710 Nr. 5 ZAAAB-06380
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 11.07.2002 - 3 K 119/99
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