Werbungskostenabzug von nach der Wahl aber vor Amtsantritt eines
Bürgermeisters entstandenen Aufwendungen und der Bewirtungskosten vom
Wahlabend
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
1. Aufwendungen, die aus beruflichem
Anlass nach der Wahl zum Bürgermeister aber vor dessen Amtseinführung
entstehen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn u. a.
dafür eine die Aufwendungen übersteigende, steuerfrei belassene
Dienstaufwandsentschädigung gezahlt wird.
2. Bewirtet ein designierter
Bürgermeister am Wahlabend die Bürgern der Gemeinde, unterliegen die
Aufwendungen –auch bei einem unstreitigen beruflichen Bezug– dem
Abzugsverbot des
§ 12 Nr. 1 Satz 2
EStG.
Fundstelle(n): CAAAB-06379
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2001 - 3 K 112/01
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