Verfassungswidrigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für die Veräußerung privater Grundstücke von zwei auf zehn Jahre
Leitsatz
1. Die Erweiterung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung von privaten Grundstücken von zwei auf zehn Jahre
durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG) vom verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche
Rückwirkungsverbot von Gesetzen (Art. 20 Abs. 3 GG).
2. Im Streitfall konnte offenbleiben, ob eine echte Rückwirkung bzw. eine Rückwirkung von Rechtsfolgen im Sinne der
Rechtsprechung des BVerfG darin zu sehen ist, dass das erst am verkündete StEntlG 1999/2000/2002 auch solche
privaten Veräußerungsgeschäfte mit zehnjähriger Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung erfasst, die vor dem
vereinbart worden sind (hier: Veräußerung --notarieller Vertrag-- vom ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1004 VAAAB-06364
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 26.06.2000 - 2 V 13/00
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