1. Ein gewerblicher Grundstückshandel ist anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger fünf Eigentumswohnungen errichtet und zeitnah
anschließend drei Wohnungen veräußert.
2. Ein Anspruch auf erhöhte Absetzungen nach § 82g EStDV besteht nicht für Herstellungskosten eines Neubaus, der anstelle
des alten abgerissenen Gebäudes errichtet wird.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAB-06347
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 24.10.1996 - 2 K 44/95
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