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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 359/01 EFG 2003 S. 908

Gesetze: AO 1977 § 163 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 11 Abs. 1 S. 3, EStG § 38a Abs. 1 S. 3, FGO § 102, AO 1977 § 5

Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung des Grenzbetrags wegen irrtümlich ausgezahlter und im Folgejahr zurückgeforderter Sonderzuwendung

Kindergeld

Leitsatz

1. Der Kindergeldberechtigte hat auch dann keinen Anspruch auf die Festsetzung von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn dem volljährigen, in Berufsausbildung befindlichen Sohn vom Arbeitgeber irrtümlich eine zu hohe Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ausbezahlt wurde, nur deswegen die kindergeldrechtliche Einkünfte- und Bezügegrenze überschritten wurde, der Sohn aber im Folgejahr dem Arbeitgeber den zu Unrecht erhaltenen Betrag wieder erstatten musste.

2. Das „Behaltendürfen” des Zugeflossenen ist nicht Merkmal des Zuflusses i. S. des § 11 Abs. 1 EStG.

3. Zum Umfang der gerichtlichen Nachprüfung von Ermessensentscheidungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 908
EFG 2003 S. 908 Nr. 13
INF 2003 S. 406 Nr. 11
PAAAB-06340

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2003 - 2 K 359/01

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