Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen
Billigkeitsgründen bei Überschreitung des Grenzbetrags wegen
irrtümlich ausgezahlter und im Folgejahr zurückgeforderter
Sonderzuwendung
Kindergeld
Leitsatz
1. Der Kindergeldberechtigte hat auch
dann keinen Anspruch auf die Festsetzung von Kindergeld aus sachlichen
Billigkeitsgründen, wenn dem volljährigen, in Berufsausbildung
befindlichen Sohn vom Arbeitgeber irrtümlich eine zu hohe Sonderzuwendung
(Weihnachtsgeld) ausbezahlt wurde, nur deswegen die kindergeldrechtliche
Einkünfte- und Bezügegrenze überschritten wurde, der Sohn aber
im Folgejahr dem Arbeitgeber den zu Unrecht erhaltenen Betrag wieder erstatten
musste.
2. Das
„Behaltendürfen” des Zugeflossenen ist nicht Merkmal des
Zuflusses i. S. des § 11 Abs. 1 EStG.
3. Zum Umfang der gerichtlichen
Nachprüfung von Ermessensentscheidungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 908 EFG 2003 S. 908 Nr. 13 INF 2003 S. 406 Nr. 11 PAAAB-06340
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2003 - 2 K 359/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.